Seite 11 - PLUS_18_2013

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SIGMAR
STOCKER
Nr.
4
KATHARINA
HABERER
Nr.
14
LORY
SENONER
Nr.
11
REINHARD
GAISER
Nr.
17
CHRISTIAN
TRAFOIER
Nr.
19
N
PIUS
LEITNER
Nr.
1
System brechen. Freiheitlich wählen!
WALTER
FRICK
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23
GERHARD
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LUKAS
PFEIFER
Nr.
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MARTIN
WENTER
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ULLI
MAIR
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Auftraggeber: Die Freiheitlichen
(Freiheitliche Partei Südtirol)
vertreten durch Obfrau
L. Abg. Ulli Mair
SIGMAR
STOCKER
Nr.
4
KATHARINA
HABERER
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LORY
SENONER
Nr.
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PIUS
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System brechen. Freiheit
KATHARINA
HABERER
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14
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SENONER
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REINHARD
GAISER
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CHRISTIAN
TRAFOIER
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chen. Freiheitlich wählen!
Wahlwerbung - Auftraggeber: Die Freiheitlichen (Freiheitliche
Partei Südtirol) vertreten durch Obfrau L. Abg. Ulli Mair
wirtschaft
Geld in der Schweiz oder Liechtenstein – was nun?
Die internationale Staatengemeinschaft
geht immer schärfer gegen Steuerflucht-
geld im Ausland vor.
In Zeiten klammer
Staatskassen sind nun wohl auch die politi-
schen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle
Bekämpfung dieses Phänomens gegeben – das
(steuerzahlende) Wahlvolk fordert schließlich
auch Gerechtigkeit!
Damit geraten immer mehr Bürger ins
Visier der Steuerfahndung die Steuerflucht-
geld, aber auch völlig legal erworbenes
Vermögen im Ausland (z.B. Erbschafts-
vermögen, Schenkungen usw.) besitzen.
Bekanntlich muss in der Übersicht RW der
Steuererklärung das im Ausland gehaltene
Vermögen gemeldet werden. Es handelt sich
dabei um einen reinen „Überwachungsvor-
druck“: diese Verpflichtung dient nicht zur
Besteuerung, sondern nur zur Kontrolle der
Steuerzahler. Betroffen sind alle in Italien an-
sässigen und unbeschränkt steuerpflichtigen
Personen, also auch ausländische Staatsbürger,
die sich vorwiegend in Italien aufhalten. Die
unterlassene Meldung wird mit hohen Verwal-
tungsstrafen geahndet. Dennoch wurde diese
Verpflichtung in der Vergangenheit oft nicht
so genau beachtet, was den Steuerzahler jetzt
in arge Bedrängnis bringt.
Nun wird erneut die Möglichkeit geschaf-
fen, Auslandsvermögen ohne Anrechnung
der vollen Strafen aufzudecken oder ins
Inland zurückzuführen.
In der ersten Phase
der vorgesehenen Prozedur handelt z.B. ein
Steuerberater mit dem Finanzamt vorab das
Ausmaß der Sanktionen und die Modalitäten
zur Umsetzung der Rückführung aus.
In dieser Phase bleibt der Steuerpflichti-
ge, der das Vermögen im Ausland besitzt,
völlig anonym,
denn der Freiberufler teilt
dem Steueramt nur die objektiven Umstände
des Falles mit. Kommt es zu einer Einigung,
dann legt der ital. Steuerzahler sein Aus-
landvermögen offen und entrichtet die ver-
einbarten Sanktionen, die bis auf die Hälfte
der Mindeststrafe reduziert werden können.
Angesichts der Tatsache, dass die verschie-
denen Staaten zum Zweck der Bekämpfung
der internationalen Steuerhinterziehung
immer stärker zusammen arbeiten
und der
Informationsaustausch über die internationa-
len Finanzströme stark angestiegen ist, bietet
dieses Verfahren eine interessante Möglichkeit,
die eigene Position richtig zu stellen. Dabei
gilt es, den richtigen Moment nicht zu ver-
passen – denn, wenn die Kontrolltätigkeit
vom Steueramt zum spezifischen Fall bereits
begonnen wurde, kann das Verfahren nicht
mehr angewendet werden.
DEM EXPERTEN DAS WORT
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer
Perathoner Eder & Oliva