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EPPAN
- (w) Die Ortsgruppe Eppan im Landes-
verband der Handwerker (LVH) hat bei ihrer
Jahresversammlung einen neuen Ortsausschuss
gewählt. „Wir wollen Schnittstelle zwischen dem
Handwerk einerseits, der Gemeinde und dem
Verband andererseits sein“, betonte der neue
Ortsobmann Markus Pertoll.
Der bisherige Obmann Egon Perktold begrüßte
die zahlreich erschienenen Handwerker zur
Versammlung und bedankte sich bei seinem
Ortsausschuss für die geleistete Arbeit in den
vergangenen Jahren. LVH -Bezirksobmann Hans-
jörg Kerschbaumer ging auf die verschiedenen
Themen ein, die das Handwerk in dieser Zeit
beschäftigen: die Belastung durch die Bürokra-
tie, den Steuerdruck, aber auch auf die Lehr-
lingsausbildung als Mittel gegen Jugendarbeits-
losigkeit.
Im Rahmen der Versammlung wurden Obmann
sowie Ausschuss neu bestimmt. Die Wahl der
Handwerker fiel dabei auf den jungen Tiefbau-
unternehmer Markus Pertoll aus St. Pauls. Im
Ortsausschuss werden für die nächsten fünf
Jahre Alex Wieser, Andreas Mayer, Mirko Haller,
Simon Perlot, Heidi Felderer, Roland Faller, Ale-
xander Kager und Josef Ebner die Interessen des
Handwerks vertreten.
Der neue Obmann sieht die Aufgaben der Orts-
gruppe besonders in der Kommunikation. „Wir
sehen uns als Schnittstelle zwischen den Eppa-
ner Handwerken einerseits, und dem Verband
bzw. der Gemeindeverwaltung andererseits“,
betonte Markus Pertoll. Schon bald wird eine
Kommunikationsplattform angedacht. Anhand
dieses Forums soll sich ein reger Austausch der
Handwerker untereinander entwickeln.
Einen ersten Schritt in Richtung vernetzter
Kommunikation haben die Eppaner Handwerker
bereits gesetzt: Mit handwerk.eppan@lvh.it
wurde eine Email-Adresse eingerichtet, an die
sich jeder Handwerker mit seinen Anliegen,
Problemen oder Anregungen wenden kann.
Frischer Wind für Handwerker
Der neue LVH-Ortsausschuss von Eppan mit dem bisherigen Obmann Egon Perktolf (2.v.l.)
KALTERN
- (w) Am Samstag 17. März schloss
die vielbeachtete Riehl-Wander-Ausstellung im
KUBA am Bahnhof. Zum Gruppenbild „mit Dame“
stellten sich dem Fotografen Werner Schröter vom
Tiroler Bahnarchiv Innsbruck die Veranstalter, zu
denen sich auch der international tätige Wirt-
schaftsmediator Alexander von Egen gesellte.
Freunde und interessierte rund um das Thema
Eisenbahn dürfen sich auf die Eröffnung der
Dauerausstellung im Foyer des Bozner Bahnhofs
freuen, die vom 20. März bis mindestens Jahres-
ende zu besichtigen ist.
Großer Bahnhof in Kaltern
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Lokales
Immobilien-Markt
Der Experte informiert
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung im
Parterre einer Reihenhaussiedlung und haben
unseren Garten direkt angrenzend an eine
Obstwiese. Der derzeitige Besitzer der Wiese
informiert uns immer, wenn er störende
Arbeiten direkt an unserem Gartenzaun
verrichten muss. Insbesondere beim Spritzen,
damit wir uns darauf einstellen können. Nun
erfahren wir, dass der Bauer die Wiese
verkaufen will. Wir hätten Interesse, einen
Streifen davon zu erwerben, um den Garten zu
vergrößern. Der Besitzer meint jedoch, er könne
nicht teilen, auch um nicht die Gesamtpartie zu
schmälern. Unsere Frage ist dabei, ob wir nicht
als Nachbarn ein Vorkaufsrecht hätten?
Egon und Marialuise H.
Bei der von Ihnen beschriebenen Situation
wirkt sich das Vorkaufsrecht, meines Erachtens
nach, nicht zu Ihren Gunsten aus. Bitte
beachten Sie, dass beim Verkauf eines
landwirtschaftlichen Grundstückes die
Parzellennachbarn zwar effektiv ein Vorkaufs-
recht haben, dieses Recht aber lediglich jenen
Eigentümern vorbehalten ist, deren Parzellen
ebenfalls landwirtschaftlich definierte
Grundparzellen sind. Wie Sie in Ihrer Frage
erläutert haben, handelt es sich jedoch um
Ihren Garten (verde di pertinenza), welcher an
dem Nachbargrundstück angrenzt, und nicht
um eine Apfelwiese oder ein Weingut. Sollten
mehrere Parzellennachbarn diese Voraussetzun-
gen erfüllen hat jener Landwirt, welcher die
objektiv besten Vorrausetzungen hat, den
Vortritt. Das Recht kommt auch nur dann zu
tragen, wenn der Nachbar sein Grundstück am
Zeitpunkt des Verkaufes mindestens schon 2
Jahre bewirtschaftet hat. Des Weiteren
bedeutet Vorkaufsrecht, dass Sie zu den
identischen Konditionen wie der vermeintliche
Käufer erwerben müssen. Sie haben betont,
dass Sie nur ein Teil des Grundstückes
interessiert. Wenn jedoch ein Käufer den
ganzen Grund kaufen will, so müssen Sie das
ebenfalls machen, ansonsten können Sie Ihr
Vorkaufsrecht nicht geltend machen.
Claudio Vettori
Vettori Immobilien -
Neumarkt
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Sie uns (wir@bezirksmedien.it)