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Lokales
Ruhiges Landleben adé!
Die Komödie von Dieter Fuchs wur-
de natürlich wieder etwas den ört-
liche Gegebenheiten angepasst und
vom Regisseur Thomas Hochkofler
ein wenig bearbeitet.
Im Dezember wurde mit den ersten
Leseproben begonnen, seit Anfang
Januar wird im Probesaal im Pfarr-
zentrum „Maria in der Au“ dreimal
in der Woche fleißig geprobt.
Sechs Damen und vier Männer ste-
hen in diesem Jahr auf der Bühne.
Zum Stück
Die Handlung dreht sich um Familie
Vestner. Frau und Mutter von Bauer
Konrad haben ohne seine Einwil-
ligung beschlossen, sich einen
Zusatzverdienst verschaffen und
bozen / theater
- (swa) Das Theater in der Au ist
wieder da! Das neue Stück „Schoffn tua i“ scheint wie
aus dem Leben gegriffen: Als Bauer Konrad Vestners
Frau und Mutter gegen seinen Willen beschließen, im
Haus Gästezimmer einzurichten, kommt sein Alltag
ziemlich durcheinander.
im Haus „Urlaub auf dem Bau-
ernhof“ anzubieten. Bald treffen
die ersten Gäste ein und werden
vom Hausherrn alles andere als
freundlich empfangen. Doch als die
fesche Rita aus der Stadt anreist,
findet auch er langsam Gefallen
am neuen Treiben im Haus und
entdeckt seine Dienstleistungs-
Fähigkeiten. Die erste Ehekrise ist
vorprogrammiert. Doch dabei soll
es nicht bleiben, auch unter den
Gästen tut sich so Einiges.
Wieder Thomas Hochkofler
als Regisseur
Bereits zum zweiten Mal hat sich
der vielbeschäftigte Sarner bereit
erklärt, den Laien-Schauspielern
unter die Arme zu greifen. Vielen
Südtirolern ist Thomas Hochkofler
bestens bekannt. Bekannt wurde
er auch durch die Comedyserie
„Ban Luis“ und seine Südtirol-
Tournee als der Hausmeister mit
„Heint isch nicht“. Er inszenierte
mehrere Stücke mit der Heimat-
bühne Sarnthein und arbeitet seit
2011 mit dem Theater in der Au
zusammen.
AUFFÜHRUNGEN
im Pfarrzentrum
Maria in der Au, Bozen, Don-Bosco-
Platz 11
Samstag, 23.Februar – 20 Uhr Pre-
miere
Sonntag, 24.Februar – 18 Uhr
Freitag/Samstag 01./ 02. März
– 20 Uhr
Sonntag, 03. März – 18 Uhr
KARTENRESERVIERUNGEN
Tel. 380-2991358, 13 bis 19 Uhr,
oder theaterinderau@rolmail.net
Probenausschnitt
„Big brother is watching you!“
südtirol / wirtschaft
- Nach mehrmaligem Aufschub hat die
Agentur der Einnahmen kürzlich die Durchführungsbestimmungen zum
Einkommensmaßstab (redditometro) veröffentlicht. Dabei handelt es
sich bekanntlich um ein statistisches Modell zur Steuernachschätzung,
welches aufgrund der Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger im Laufe
eines Jahres tätigt, das Einkommen errechnet, das für die Bestreitung
derselben notwendig erscheint.
Dabei haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet!
Da der Fiskus nicht über alle Ausgaben der Bürger Bescheid weiß, verwen-
det das Modell zur Berechnung z.T. statistische Daten. Die Berechnung
fußt dabei auf 56 Ausgabenarten, wobei alle Ausgaben des täglichen
Lebens (wie Lebensmittel, Wohnen, Kommunikation, Beförderung usw.)
berücksichtigt werden. Liegen für eine Kategorie statistische und im
Detail erfasste Daten vor (z.B. kennt der Fiskus die Ausgaben für Miet-
autos), dann wird immer der höhere der beiden Werte für die Berechnung
verwendet. Berücksichtigt werden neben den laufenden Ausgaben auch
Investitionen (z.B. Wohnungskauf) und die Steigerung der Ersparnisse. Ist
der Unterschied zwischen dem erklärten und dem errechneten Einkommen
größer als 20%, kann das Finanzamt eine Prüfung einleiten. Dazu muss
es den Steuerpflichtigen vorladen und ihn um Aufklärung ersuchen.
Diese Vorladung darf keinesfalls auf die leichte Schulter genommen wer-
den, denn nur wenn der Steuerpflichtige mit stichhaltigen Argumenten
belegen kann, dass die Steuernachschätzung nicht gerechtfertigt ist, darf
mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet werden. Es ist sicher nicht
ausreichend, alle Spesenbelege aufzubewahren und diese im Rahmen des
Streitgespräches vorzulegen. Die Vermutung, dass ein Teil der Ausgaben
„versteckt“ wurde, wird damit nicht wiederlegt. Der Steuerpflichtige
wird in Zukunft darauf achten müssen, dass die getätigten Auslagen
prinzipiell durch das aufscheinende Einkommen gedeckt sind bzw. sein
Lebensstandard dem erklärten Einkommen entspricht.
Die Finanzverwaltung hat angekündigt, vorerst nur bei größeren Ab-
weichungen aktiv zu werden. Ziel des Einkommensmaßstabes sei es,
die eklatanten Steuerhinterzieher zu überführen. Dennoch sollte jeder
Bürger sich bereits vor Durchführung einer größeren Ausgabe überlegen,
ob und wie er diese rechtfertigen kann. Dabei dürfen auch die Ersparnisse
bzw. steuerfreie Einkommen nicht außer Acht
gelassen werden. Haben einen die Steuerfahnder
erst einmal im Visier, ist es ungleich schwieriger,
die eigene Unschuld zu beweisen. Vorsicht ist
bekanntlich besser als Nachsicht!
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer & Partner
WIRTSCHAFT