Seite 23 - PLUS_08_2013

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WIRTSCHAFT
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Ein gewaltiger Unterschied
DEM EXPERTEN DAS WORT
Sind Sie Eigentümer eines Unternehmens und
möchten dieses veräußern?
Im Falle eines
Betriebsverkaufes muss der Verkäufer die Differenz
zwischen dem Verkaufserlös und dem steuerlichen
anerkannten Wert des Betriebes der Einkommen-
steuer unterwerfen. Der Käufer seinerseits muss
zusätzlich die proportionale Registergebühr be-
zahlen. Diese beträgt 3% auf den Wert der über-
tragenen mobilen Güter und dem Firmenwert, 7%
auf den Wert der Gebäude, 8% auf den Wert der
übertragenen Baugrundstücke und 15% auf den
Wert der übertragenen landwirtschaftlichen Grund-
stücke. Zwar können die Verbindlichkeiten des
Betriebes im Verhältnis angerechnet werden, aber
wenn ein Unternehmen Immobilien besitzt, kas-
siert der Fiskus in der Regel kräftig mit.
Als Alternative können aber auch die Quoten
der Gesellschaft, die Eigentü
merin des Betrie-
bes ist, verkauft werden. Falls es sich beim Betrieb
um eine Einzelfirma handelt, ist dieser dazu in
eine Gesellschaft einzubringen. Diese Einbringung
ist steuerlich neutral (es ist darauf also keine
Einkommensteuer zu entrichten). Bei einer suk-
zessiven Quotenzession hat der Verkäufer zwar die
Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem
steuerlich anerkannten Wert der Quoten zu ver-
steuern, der italienische Gesetzgeber hat in den
letzten Jahren aber immer wieder die Möglichkeit
geschaffen, letzteren durch die Zahlung einer Er-
satzsteuer neu festzulegen.
Auch heuer besteht bis zum 30. Juni die Mög-
lichkeit, die steuerlich anerkannten Anschaf-
fungskosten von Beteiligungen aufzuwerten,
um bei einer anschließenden Veräußerung dersel-
ben eine Besteuerung zu vermeiden. Die Beteili-
gungen müssen sich zum 1. Jänner 2013 im Eigen-
tum des Steuerpflichtigen befunden haben, und
zwar außerhalb des Betriebsvermögens. Es können
auch Beteiligungen aufgewertet werden, die in der
Zwischenzeit veräußert worden sind. Die Ersatz-
steuer beträgt vier Prozent bei den wesentlichen
Beteiligungen und zwei Prozent bei den nicht
wesentlichen Beteiligungen und kann in drei Raten
gezahlt werden. Die Steuerersparnis ist also enorm!
Sie haben am 1.1.2013 ihr Unternehmen noch
nicht über eine Gesellschaft gehalten?
Nun
– in den letzten Jahren hat die Aufwertungsmög-
lichkeit immer wieder bestanden. Vielleicht ist
es aber an der Zeit, die rechtliche Aufstellung
ihres Unternehmens zu überdenken, um die
nächste Möglichkeit nutzen zu können.
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer & Partner
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