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gesundheit-Wirtschaft
südtirol
- Immer wenn es heiß ist, locken die Schwimmbäder oder das
Meer etliche Mitmenschen zur Abkühlung an. Doch oft entwickelt sich im
Anschluss daran eine schmerzhafte Entzündung des Gehörganges.
Ohrenschmerzen nach Badespaß
Da dieses Phänomen in den Sommermonaten
gehäuft auftritt, nennt man diese Erkran-
kung auch „Badeotitis“. Schuld daran ist eine
Veränderung des Milieus im Gehörgang vor
allem durch Chlorwasser aber auch Salzwasser.
Dadurch wird die Besiedelung des sonst keimar-
men Gehörgangs durch Entzündungsbakterien
begünstigt. Innerhalb von Stunden kann sich
so eine sehr schmerzhafte Schwellung der
Gehörgangs-Haut entwickeln. Das Hörvermögen
ist dann beeinträchtigt, wenn der Gehörgang
durch aufgequollenes Ohrenschmalz oder eine
stark geschwollene Haut verlegt ist. Weitere
Ursachen sind Manipulationen im Gehörgang
mit Wattestäbchen oder das anbringen von
Fremdkörpern am oder im Gehörgang (z.B.
Ohrsteck-Kopfhörer). Fieber oder eine Störung
des Allgemeinbefindens, abgesehen von den
recht starken Schmerzen, treten in der Regel
nicht auf; außer es entwickelt sich daraus
ein Erysipel (Bindegewebsentzündung) der
Wangen- und Gesichtshaut. Die Diagnose ist
relativ einfach zu stellen, da klassischerweise
bereits eine Bewegung der Ohrmuschel äußerst
unangenehm ist. Ein Blick in den Gehörgang
festigt dann Verdacht.
Therapeutisch ist hier eine Säuberung des Ge-
hörgangs durch einen HNO-Facharzt notwendig
um den oft aufgequollenen Ohrenschmalz zu
entfernen. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch
die Heilung bis zur Schmerzfreiheit deutlich
schneller eintritt. Im Anschluss daran wird meist
ein Antibiotikum in den Gehörgang appliziert,
Dr. Otto Zimmermann
Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohren-
krankheiten; Plastische Operatio-
nen; Ambulatorium in der Marien-
klinik Bozen
gegebenenfalls in Kombination mit einem lokal
wirkenden Kortison Präparat. In Tablettenform
eingenommene Antibiotika haben meist keinen
wesentlichen therapeutischen Erfolg. So ist bei
korrekter Behandlung ist in der Regel nach we-
nigen Tagen mit Beschwerdefreiheit zu rechnen.
Vorbeugend kann man, sollte man den Hang zu
vermehrter Bildung von Ohrenschmalz haben,
regelmäßig eine professionelle Ohrreinigung
durch den HNO-Arzt durchführen lassen. Auch
die Verhinderung von Wasser Eindringen in den
Gehörgang ggf. durch einen Ohrstecker kann
hilfreich sein.
Freiberufler in guter Gesellschaft
Die Freiberufe sind im Umbruch: Angesichts
einer Welt, die zunehmend an Komplexität
gewinnt und dem aktuellen wirtschaftlichen
Umfeld erscheinen die bisherigen Formen der
freiberuflichen „Einzelarbeit“ oft nicht mehr
zeitgemäß. Um den Zusammenschluss von ein-
zelnen Freiberuflern zu größeren Organisationen
zu fördern, hat der italienische Gesetzgeber
ein jahrzehntelanges Tabu gebrochen und die
Bildung von Freiberuflergesellschaften erlaubt.
Es ist gesetzlich möglich,
und zwar schon
seit dem 1. Januar 2012, freiberufliche Tätig-
keiten, deren Ausübung die Eintragung in ein
Berufsalbum voraussetzt (z.B. Architekt, Arzt,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater usw.),
in Form von Gesellschaften und Genossen-
schaften auszuüben. Diese Form der Zusam-
menarbeit ergänzt somit die bisher üblichen
Freiberuflervereinigungen.q
Eine Freiberuflergesellschaft ermöglicht die
Zusammenarbeit von Freiberuflern
, die auch
in verschiedenen Berufsalben eingetragen sind.
An der Gesellschaft können sich aber auch
Investoren sowie Mitarbeiter beteiligen, die
innerhalb der Gesellschaft bestimmte „tech-
nische“ Tätigkeiten ausüben. Allerdings muss
das Statut der Gesellschaft den Freiberuflern
mindestens zwei Drittel der Stimmrechte in
der Gesellschafterversammlung vorbehalten.
Die Freiberuflergesellschaften können sowohl
in Form von Personen- als auch von Kapitalge-
sellschaften (AG, GmbH) gegründet werden. Die
freiberufliche Tätigkeit gegenüber dem Kunden
muss dabei immer von einem Freiberufler
ausgeübt werden, der die beruflichen Voraus-
setzungen vorweisen kann, unter Beachtung
der Bestimmungen der Berufsordnung und des
Berufsgeheimnisses.
Steuerlich wird das Kassaprinzip Anwendung
finden
, da die Einkünfte der Freiberuflergesell-
schaften als Erträge aus selbstständiger Arbeit
gelten sollen, wie dies in der sich in Vorberei-
tung befindenden Vereinfachungsverordnung
vorgesehen ist. Der von der Gesellschaft erzielte
Gewinn wird dann gemäß Transparenzprinzip
auf die Gesellschafter aufgeteilt werden können.
Diese Prinzipien, die bisher nur aufgrund von
Interpretationen der Finanzämter angewandt
wurden, sollen nun im Rahmen der Vereinfa-
chungsverordnung endlich gesetzlich geregelt
werden.
Fazit: Freiberuflergesellschaften haben Po-
tenzial!
Die innovative Möglichkeit, Freiberufler
verschiedener Berufskategorien, Mitarbeiter
und Investoren zu beteiligen, ermöglicht das
Entstehen von komplexen Organisationen, die
sich mit einem breiten, qualifizierten und von
Spezialisten angedientem Dienstleistungsan-
gebot den Kunden beratend und helfend zur
Seite stehen können.
WIRTSCHAFT: DEM EXPERTEN DAS WORT
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer
Perathoner Eder & Oliva