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Weitere Vereinfachungen bei Gründungen von GmbH’s
Wachstum und Förderung von Jungunter-
nehmern
– dies sind zwei zentrale Ziele der
italienischen Wirtschaftspolitik der letzten
Jahre. Im Rahmen der Arbeitsmarktreform
wurden erneut Neuerungen eingeführt, um
die Gründung von GmbHs zu erleichtern.
Die vereinfachte GmbH
(Art. 2463-bis ZGB) kann nun auch von Per-
sonen gegründet werden, die älter als 35
Jahre sind. Es muss sich aber auch weiterhin
ausschließlich um natürliche Personen han-
deln. Außerdem kann die Verwaltung der
Gesellschaft nun auch Nicht-Gesellschaftern
übergeben werden. Die Beglaubigung der
Gründungsurkunde durch den Notar erfolgt
bei dieser Gesellschaftsform bekanntlich
unentgeltlich. Auch die anderen gesetzlichen
Vorteile bleiben aufrecht. Das Mindestgesell-
schaftskapital beträgt nur einen Euro – es ist
allerdings möglich, ein höheres Gesellschafts-
kapital vorzusehen. Allerdings müssen die
vereinfachten GmbHs auf Grundlage einer
gesetzlich vorgesehenen Standardsatzung
geregelt werden – die Geschäftsbeziehung zwi-
schen der Gesellschaft und den Gesellschafter
sowie der Gesellschafter untereinander können
also weit weniger frei bestimmt werden als
bei ordentlichen GmbHs.
Aber auch die „ordentliche GmbH“ wird grund-
legend reformiert:
das bisher vorgesehene Mindestkapital von
10.000 Euro wird de-facto abgeschafft. Von
nun an können GmbHs auch mit einem Gesell-
schaftskapital von nur 1 Euro gegründet wer-
den. Bis die Summe aus Gesellschaftskapital
und gesetzlicher Reserve der neu gegründeten
Gesellschaft 10.000 Euro erreicht, gelten für
die Ausschüttung der Gewinne verschärfte
Bestimmungen: jedes Jahr müssen 20% des
erwirtschafteten Gewinnes der gesetzlichen
Reserve zugeführt werden. Er kann daher
nicht ausgeschüttet werden.
In Hinblick auf die zu beachtenden zi-
vil- und steuerrechtlichen Bestimmun-
gen wurden leider keine Erleichterungen
eingeführt:
die GmbHs müssen weiterhin ihre Jahresbi-
lanzen samt Vollversammlungsprotokoll bei
der Handelskammer hinterlegen und dieselben
Steuerpflichten erfüllen wie vorher; dies bleibt
nach wie vor der Preis für die beschränkte
Haftung. Zu beachten gilt: Ein geringeres
Gesellschaftskapital reduziert die Solvabilität
des Unternehmens gegenüber Gläubigern und
könnte bei Kreditanfragen dazu führen, dass
die Gesellschafter mit persönlichen Garantien
einspringen müssen.
Wie man sieht, werden nach und nach Ein-
schränkungen abgebaut, was immer schon
sinnvoll war, aber in diesen Zeiten ein abso-
lutes Muss zur Förderung der Wirtschaft ist.
DEM EXPERTEN DAS WORT
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer
Perathoner Eder & Oliva
Heuer unter dem Motto: „Garten –
Blüte und Frucht“ am 28. Und 29.
September 2013
Blüten und Frucht symbolisieren
den Lauf des Gartenjahres, das
immer wiederkehrende Werden,
Reifen und Vergehen im Wechsel
der Jahreszeiten.
Galanthus - Südtiroler Gartenlust 2013
Besondere Glanzpunkte, wie au-
ßergewöhnliche Rosenraritäten
und besondere Staudensorten und
Blumenzwiebel stehen ebenso im
Mittelpunkt, wie das passende
Zubehör zum Verschönern jedes
Gartens.
Die Gartenlust bietet die Gele-
genheit sich ein Stück Südtiroler
Gartenkultur mit nach Haus zu
nehmen, sei es das Stück für den
Garten, welches schon immer ge-
fehlt hat, sei es die Anregung für
die eigene grüne Traumoase oder
einfach ein paar schöne, erholsa-
me Stunden fern jeder Hektik zu
genießen.
Über 70 Aussteller aus Südtirol,
Italien, Deutschland und Österreich
sind dabei. Auch für Unterhaltung
und das leibliche Wohl ist bestens
gesorgt. Für die kleinen Gäste gibt
es einen Spielplatz sowie ganztä-
gige Kinderbetreuung.
Das Galanthus – Team freut sich
auf Ihren Besuch!
Südtiroler Gartenlust
M a r k t t a g e f ü r F r e u n d e d e r G a r t e n k u l t u r
2 8 . u n d 2 9 . S e p t e m b e r 2 0 1 3
Öffnungszeiten
Eintritt:
5,00
Samstag 9.00 - 18.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr
D e r G a r t e n e v e n t z u r s c h ö n s t e n H e r b s t z e i t !
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-
Gärtnerei im Konvent Erzherzog-Eugen-Straße 3 I-39011 Lana
Ein detailiertes Programm finden sie unter
www.galanthus.it
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