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SÜDTIROL
- Wählen gehen, sein Kreuzchen in der Wahlkabine nach allgemeinem, unmittelbarem,
freiem, gleichem und geheimem Modus zu machen, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Doch dieses
Recht musste von den Bürgerinnen und Bürgern hart und oftmals auch blutig erkämpft werden. Be-
schäftigen wir uns also im Hinblick auf die bevorstehenden Südtiroler Landtagswahlen mit der (spannen-
den) Geschichte des Wahlrechts, einer der tragenden Säulen der Demokratie. Wir in Südtirol können
das Privileg, unsere Landespolitiker selbst bestimmen zu dürfen, bereits seit 65 Jahren beanspruchen.
DIE ANFÄNGE
Die Geschichte des Wahlrechts lässt
sich bis in die Antike zurückverfol-
gen. Im Mittelalter finden sich die
Vorläufer des modernen Wahlrechts
hauptsächlich in der Wahl der Ver-
treter zu den Versammlungen der
Stände. Dieses Wahlrecht als Mit-
tel zur Bestellung von Vertretern
bestimmter Gesellschaftsgruppen
hatte aber lediglich eine geringe
Bedeutung. Kontinuität erlangte
das Ganze erst in England, wo das
Wahlrecht legitimiert und an das
Vermögen gebunden wurde.
1848:
DAS JAHR DER REVOLUTION
In Österreich, und somit auch in
Südtirol, das damals noch dazu-
gehörte, wurde 1848, im Jahr der
Revolution, das Zensuswahlrecht
eingeführt. Darunter versteht man
ein Wahlsystem, das eigentlich ein
ungleiches Recht, wählen zu dür-
fen, darstellt. In jener Zeit durfte
nur derjenige wählen, der gewisse
Finanzmittel nachweisen konnte.
Dies geschah durch Erhebung von
Steueraufkommen, Vermögen oder
Grundbesitz.
Landtagswahlen
feiern
65sten Geburtstag
1873:
DIE REICHSRATSWAHL-
REFORM
Ein Vierteljahrhundert nach der
Revolution kam es in der Habs-
burgermonarchie zur Reichsrats-
wahlreform. Die Mitglieder des
Abgeordnetenhauses wurden auf-
grund des Zensuswahlrechts in vier
Kurien (adeliger Großgrundbesitz,
Stadtgemeinden, Handel und Ge-
werbe, Landgemeinden) gewählt.
Wählen dufte nur knapp 6 % der
männlichen Bevölkerung ab 24
Jahren; die Mindeststeuerleistung
war unterschiedlich angesetzt.
Doch auch diese Reform ist nicht
mit einer Wahl im heutigen Sinne
vergleichbar.
1882, 1896 UND 1907:
REFORMEN ÜBER REFORMEN
Wurde anfangs noch die Steuerleis-
tung zur Teilnahme an den Wahlen
auf 5 Gulden herabgesetzt, kam es
in der Folge zur Bildung einer all-
gemeinen Wählerklasse. Die „fünfte
Kurie” war die allgemeine Klasse
männlicher Wähler ab 24 Jahre. Da
VON ANDREAS RAFFEINER
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