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aber die Vertreter der ersten vier
Kurien auch hier noch einmal wäh-
len durften, wurde die Mandats-
anzahl pro Wählerstimme ungleich
und auch ungerecht verteilt. Erst
1907 wurde das allgemeine Wahl-
recht für Männer eingeführt und
das Kurienwahlrecht abgeschafft.
1918/19:
DER ZERFALL DER HABS-
BURGERMONARCHIE
Nach dem Ende des Ersten Welt-
krieges zerfiel die Habsburgermo-
narchie, und durch die Pariser Vor-
ortverträge wurde die mittel- und
mittelosteuropäische Landkarte
teilweise neu gezeichnet. Südtirol
kam gegen den Willen der Bevöl-
kerung zum Königreich Italien
während unmittelbar nach der
Ausrufung der Republik Österreich
kraft Gesetz vom 12. November
1918 die Frauen das allgemeine
und gleiche Wahlrecht erhielten.
EXKURS:
DAS ITALIENISCHE WAHL-
SYSTEM VON 1861 BIS 1946
Das italienische Wahlsystem sah zu
Beginn ein Mehrheitswahlrecht in
zwei Wahlgängen vor. Da auch hier
das Wahlrecht an eine bestimm-
te Einkommensgrenze gekoppelt
war, besaßen im fernen Jahr 1861
gerade einmal mickrige 2 % das
Wahlrecht. Fünfzig Jahre später
wurde das Recht erweitert. Nun
durften alle Männer ab dem 21.
Lebensjahr, die lesen und schreiben
konnten, sowie alle Analphabeten
ab dem 30. Lebensjahr, ihr Kreuz-
chen machen. Im Herbst 1913 war
dies etwas mehr als ein Viertel der
damaligen Bevölkerung.
Nach dem Krieg wurde trotz ei-
ner sehr instabilen Politik das
Mehrheitswahlrecht eingeführt.
Einige Jahre später war es Benito
Mussolini, der durch den „Marsch
auf Rom“ seine Macht festigte.
Das „Acerbo-Wahlgesetz” wurde
verabschiedet. Dadurch wurde die
stimmenstärkste Partei mit zwei
Dritteln aller Parlamentssitze be-
lohnt. Die späteren Wahlen wurden
allesamt zur Farce, von Demokratie
im heutigen Sinn war man noch
weit entfernt.
1946:
ERSTMALS FRAUENWAHL-
RECHT IN ITALIEN
Als am 2. Juni 1946 die Italiener
zum Referendum über die Staats-
form (Monarchie oder Republik)
und zu den Wahlen zur Verfassung-
gebenden Versammlung aufgerufen
wurden, durften erstmals auch
Frauen zu den Urnen schreiten.
Trotz der hohen Wahlbeteiligung
von etwas mehr als 89 % wissen
nicht viele, dass uns Südtirolern
die Teilnahme verwehrt wurde.
1948: ERSTE SÜDTIROLER
LANDTAGSWAHLEN
Wenn wir in die neuere Geschichte
Südtirols blicken, so sehen wir,
dass der Südtiroler Landtag im
Vergleich zu heute früher eher
klein war. Bei den Landtagswahlen
am 28. November 1948 wurden ins-
gesamt 158.446 Stimmen gezählt,
von denen mehr als zwei Drittel
an die drei Jahre zuvor gegründete
Südtiroler Volkspartei gingen. Zwei
Sitze konnte die Democrazia Cristi-
ana (DC) für sich verbuchen, je ein
Sitz ging an die Sozialisten des PSI,
die Kommunisten des PCI, die UI,
die PSLI und an die Neo-Faschisten
des MSI. Auch wenn die Parteien-
landschaft bunter und schriller und
die Parteiprogramme vielfältiger
geworden sind, hat – und das ist
in Mitteleuropa einmalig – die
Siegerin von 1948 bis heute immer
die absolute Mehrheit erhalten.
Bekannte Gesichter aus jener Zeit
waren Karl Erckert, der auch der
erste Landeshauptmann wurde,
Friedrich Teßmann (man denke
an die gleichnamige Bibliothek in
Bozen), der langjährige Südtiroler
Landesvater Silvius Magnago, des-
sen Vize Alfons Benedikter oder der
Neofaschist Andrea Mitolo.
Foto © Shutterstock
Erster Landeshauptmann Dr. Karl Erckert und erster Landtagspräsident Dr. Silvius Magnago;
Foto: © Dolomiten vom 22. Dezember 1948
Die Landtagswahlen im Jahr 2008 ergaben für
die laufende Legislaturperiode 2008-2013
folgende Mandatsverteilung:
• Südtiroler Volkspartei (SVP)
18 Sitze
• Die Freiheitlichen (F)
5 Sitze
• Popolo della Libertà (PdL)
3 Sitze
• Partito Democratico (PD)
2 Sitze
• Grüne-Verdi-Vërc
2 Sitze
• Süd-Tiroler Freiheit
2 Sitze
• Union für Südtirol (UfS)
1 Sitz
• Lega Nord
1 Sitz
• Unitalia
1 Sitz
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