Seite 17 - WIR_10_2013

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Es wird richtig teuer
Bekanntlich fallen bei der Übertragung von
Liegenschaften verschiedene Steuern an. Eine
entscheidende Rolle spielen hierbei die Regis-
ter-, die Hypothekar- und die Katastersteuer.
Eben diese Steuern sollen ab 2014 radikal
reformiert werden. Um es vorwegzunehmen:
die Tarife werden vereinfacht. Dennoch gibt
es bei dieser Reform mehr schlechte als gute
Nachrichten.
Ab dem 1. Jänner 2014 sind bei Immobili-
enkäufen nur mehr zwei Tarife vorgesehen:
a)Übertragung von Erstwohnungen: wird die
Wohnungen von einem Privaten oder von
einem Unternehmen, das keine Baufirma ist,
erworben, sind 2% Registergebühr (bisher
3%) zu bezahlen; bei Erwerben von Baufir-
men sind weiterhin 4% MwSt. geschuldet,
die Registerfixgebühr beträgt in diesem
Fall ab 2014 aber 200€ (und nicht mehr
168€); beim Erwerb von herrschaftlichen
Wohnungen, Landhäusern und Schlössern
kann die Begünstigung weiterhin nicht in
Anspruch genommen werden.
b)Alle anderen Übertragungen, welche der pro-
portionalen Registergebühr unterliegen: 9%
Dies hat zur Folge, dass die Übertragungen
von Zweitwohnungen und Baugrundstücken,
die der proportionalen Registersteuer un-
terliegen, etwas teurer werden, denn bisher
waren 8% Registergebühr fällig. Der Erwerb
von landwirtschaftlichen Grundstücken
durch Nicht-Landwirte hingegen wird billiger
(bisheriger Steuersatz 15%).
In einigen Fällen aber ergeben sich ab
2014 hingegen geradezu dramatische Teu-
erungen:
a)Ankauf von landwirtschaftlichen Grund-
stücke durch Landwirte: bisher war eine
Registergebühr im Ausmaß von 168€ fällig,
ab 2014 beträgt die Gebühr 9%;
b)Erwerb von denkmalgeschützten Gebäuden:
bisher 3% Registergebühr, ab 2014 9%
c)Ankauf von Liegenschaften, die sich in
einer Wohnbauzone mit Durchführungsplan
befinden: die Registergebühr erhöht sich
von 1% auf 9%
d)Übertragung von Einheiten an Immobilien-
handelsfirmen: statt der bisherigen Regis-
tergebühr von 1% (sofern die Immobilien
innerhalb von 3 Jahren weiterverkauft
werden) sind ab 1. Jänner 2014 9% fällig.
e)Eigentumsübertragungen im Rahmen von
Scheidungen bzw. Trennungen: bisher waren
diese Übertragungen von der Registersteuer
befreit, ab 2014 wird die Registersteuer im
Ausmaß von 9% fällig!
Die beschriebene Reform wurde bereits im Jahr
2011 unter der Regierung Berlusconi eingeführt
und müsste daher jetzt explizit abgeschafft
werden. Ob dies in der aktuellen politischen
Situation möglich ist, ist zweifelhaft. Wer die
Erhöhung der Gebühren nicht riskieren will,
dem bleibt nur ein Ausweg – Vertragsabschluss
so schnell wie möglich,
aber jedenfalls innerhalb
31.12. 2013.
DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT
Walter Gasser
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