Seite 32 - PLUS_02_2014

Basic HTML-Version

32
32
Peterwolf Sautter
BOZEN
- (ar) Schon als Heranwach-
sender entdeckte der Bozner Peterwolf
Sautter seine Liebe zu einem ganz
speziellen Automobil. In der Folge
entwickelte sich eine ganz besondere
Liebe zu den Oldtimern. Im Interview spricht Sautter
über den Spaß am Oldtimer-Fahren, den wichtigs-
ten Gesetzen und seinen (unerfüllten) Traum.
Wann und wie entdeckten Sie
Ihre Leidenschaft für alte Autos?
Das liegt schon sehr viele Jahre
zurück. 1959 hatten meine Eltern
ein Auto gekauft, und das hatte
ich als 13-Jähriger auch schon sehr
lieb gewonnen. Damals war es eben
keineswegs selbstverständlich, dass
man ein Auto hatte (zu dieser Zeit
zirkulierten in Italien gerade einmal
2,8 Millionen Autos). Im Laufe der
Zeit ist mir dieses Auto ans Herz
gewachsen, auch weil es eine Erin-
nerung an meine inzwischen verstor-
benen Eltern und meine Jugend ist.
Damit war die Entscheidung, dieses
Auto niemals herzugeben, nur eine
logische Folge.
Ab wann ist ein Auto ein Young-
bzw. Oldtimer?
Nach heute gültiger Regelung ist
ein Fahrzeug mit einem Alter von
mindestens 20 Jahren von histori-
schem Interesse. Da werden sie in der
Umgangssprache noch als Youngtimer
bezeichnet. Als Oldtimer müssen sie
dann schon mindestens 30 Jahre alt
sein und, es versteht sich von selbst,
dass sie sich in ausgezeichnetem
Zustand befinden (wir wollen ja keine
„Alteimer“).
Was ist der besondere Spaß am
Oldtimer-Fahren?
Es ist wohl das Bewusstsein, wie
man früher – so quasi in der Ent-
Basteln stärkt
Bezug zu „Oldies“
wicklungszeit der Oldtimer – mit
den Fahrzeugen umgegangen ist,
und das Wiederbeleben der vielen
Erinnerungen, die man damit ge-
sammelt hat.
Weshalb ist die schönste Verzin-
sung eines „Oldies“ das Fahren
mit dem Auto selbst?
Immer mehr empfinde ich die Ver-
bundenheit zu meinen Oldtimern
durch das Fehlen der heute so kom-
plexen Elektronik, die alles abnimmt,
und ohne die nichts mehr geht. Man
spürt eben noch einen direkten Fa-
den zur relativ einfachen Technik.
Sind Liebhaber alter Autos für
gewöhnlich auch alle Bastler?
Ja sicher, denn bei den heute voll-
elektronischen Autos kann man
heute ohne Computer nichts mehr
machen. Basteln aber stärkt den
Bezug zu den Oldtimern.
Welche Gesetze sind für den Be-
sitzer eines Oldtimers am wich-
tigsten?
Prinzipiell befasst sich auch die
Straßenverkehrsordnung von 1992
im Art. 60 mit den Oldtimern. Im
Jahre 2010 wurde dann auch noch
ein Dekret des Transportministe-
riums erlassen, das verschiedene
Definitionen und Bestimmungen
zugunsten der Oldtimer beinhaltet.
Natürlich sind alle meine Oldtimer
in den betreffenden Registern des
A.S.I. (Automotoclub Storico Italiano
in Turin) eingetragen. Das kommt
einer amtlichen Anerkennung als
Oldtimer gleich.
Peterwolf Sautters Jugendtraum, der FIAT 2300 S Coupe.
Foto © www.cartype.com
Helmut J. Salzer /pixelio.de
Bei welchem Klassiker geraten Sie
buchstäblich selbst ins Schwär-
men?
Mein Traumauto, wenn man so sagen
kann, war zu Beginn der 1960er-
Jahre ein roter FIAT 2300 S Coupé.
Da ich aber damals als Student noch
kein Einkommen hatte, blieb es ein
Traum.
Rainer Tegtmeier /pixelio.de
PeterA /pixelio.de
Claudia Heck /pixelio.de
Portrait