Seite 4 - PLUS_02_2014

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Titel
SÜDTIROL
- Eine Scheidung ist für alle Betroffenen schlimm – die ehemali-
gen Partner, aber besonders die gemeinsamen Kinder. Der eheliche Haushalt
muss aufgelöst und vor allem die Frage geklärt werden, wie das zukünftige
Leben des Nachwuchses so optimal wie möglich geregelt werden kann; im
Sinne aller. Ein optimaler Partner für eine unparteiische Hilfe ist die Bera-
tungsstelle für Getrennte und Geschiedene und das Zentrum für Familienme-
diation ASDI in Bozen.
Eine Partnerschaft zerbricht. Lei-
der geschieht dies, ob nun ver-
heiratet oder nicht, viel zu oft.
In den meisten Fällen verläuft
es nicht im gegenseitigen Ein-
verständnis. Enttäuschung, Ver-
letzungen, Anschuldigungen, ja
selbst Hass lassen die Beteiligten
keine klaren, rationellen Gedanken
fassen. Das eigene Leid soll auch
der andere spüren, die Fetzen flie-
gen, nicht nur verbal. Bei vielen
Scheidungen herrschen Rosenkrieg
ähnliche Zustände. Was bereits
bei Erwachsenen zu körperlichen
oder psychologischen Beschwerden
führen kann, macht erst recht
nicht vor den Kindern halt, die
üble Szenen miterleben müssen.
Sie benötigen in diesen schweren
Zeiten noch mehr denn je die Si-
cherheit, von beiden Elternteilen
geliebt zu werden und keinerlei
Schuld am Zerwürfnis ihrer Eltern
zu tragen. Doch um ihnen dies
glaubhaft zu versichern, müssen
Eltern einen in Zukunft als Paar
getrennten, aber für die Kinder
doch gemeinsamen Weg finden.
Noch zu viel Streit vor
dem Richter
Positives war im vergangenen Jahr
zu verzeichnen: Die gerichtlichen
Scheidung
ohne
Rosenkrieg
Trennung sind 2013 zurückgegan-
gen. Insgesamt wurden in Südtirol
620 Paar getrennt, im Jahr zuvor
waren es mit 690 Trennungen elf
Prozent mehr. Ein Rekordhoch war
in den Statistiken im Jahr 2005
zu verzeichnen, als sich 789 Paare
trennten. Bei den 526 Scheidungen
war hingegen ein geringer Anstieg
zu verzeichnen. Die höchste An-
zahl von Scheidungen gab es mit
547 im Jahr 2011. Der Großteil der
Trennungen und Scheidungen wird
im gegenseitigen Einverständnis
ausgesprochen. Das bedeutet, die
ehemaligen Paare konnten sich
schon vor dem Gang ans Gericht
über gemeinsame Regelungen von
Wohnung, Finanzen, Besitz und
für die Kinder einigen. Doch die
Zahl der gerichtlichen Entscheide
ist immer noch hoch. Bei 166 von
620 Trennungen sowie 122 von 526
Scheidungen musste der Richter
die Regelungen für die gemein-
samen Kinder sowie Rechte und
Pflichten der Ex-Partner festset-
zen, weil sich die Streitparteien
nicht einigen konnten.
„Die Kinder stehen bei Trennungen
immer als Leidtragende in der Mit-
te. Auffällig ist die hohe Zahl von
Trennungen von unverheirateten
Paaren. Immer mehr möchten zum
Von Claudia Schwarze