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wirtschaft
Die Chancen der Krise nutzen
Der Pleitegeier zieht seine Kreise
am ital. Wirtschaftshorizont – die
Krise dauert schon viel zu lange
und erfasst immer mehr Branchen.
Dennoch ist jetzt nicht die Zeit, den
Kopf in den Sand zu stecken: wenn
kriselnde Unternehmen die Zeit nut-
zen um sich zu sanieren, können die-
se nach der Krise besser aufgestellt
sein als die Konkurrenz. Denn eines
ist sicher, die Wirtschaft bewegt sich
schon von jeher statistisch gesehen
in einer Wellenform, prinzipiell eine
dauernde Abwechslung zwischen
Aufschwünge und Rückgänge, somit
kommt der nächste Aufschwung
bestimmt.
Unternehmen tun gut daran, die
eigene Ertragslage genau unter
die Lupe zu nehmen:
mit welchen
Tätigkeiten verdient das Unterneh-
men, welche Geschäftsfelder sind
hingegen weniger rentabel? Manch-
mal müssen Unternehmen einfach zu
ihrem Kerngeschäft zurückfinden,
um wieder rentabel zu arbeiten.
Auch die Unternehmens- und Ka-
pitalstruktur des Unternehmens ist
zu analysieren – denn nicht jedes
klamme Unternehmen braucht um zu
gesunden unbedingt frisches Kapital
(das häufig nicht zu finden ist!).
Ganz im Gegenteil: manchmal ist es
viel sinnvoller, gebundenes Kapital
zu befreien, indem z.B. Immobilien
verkauft, Lagerbestände abgebaut
und Tätigkeiten outgesourct werden.
Doch Vorsicht: auch bei einer
Unternehmenssanierung dürfen
die fiskalischen Aspekte nicht
vernachlässigt werden.
Um Steu-
ern zu sparen bieten sich dabei im
besonderen Maße außerordentliche
Operationen wie Spaltungen, Ver-
schmelzungen und Einbringungen
an. Dabei spielen auch Überlegungen
bzgl. der fiskalischen Nutzung der
in Krisenzeiten angehäuften Verlust-
vorträge sowie haftungsrechtliche
Aspekte eine große Rolle. Denn der
Fiskus ist bekanntlich gnadenlos und
so kann eine unsachgemäße Planung
bzw. Ausführung solcher Operationen
sehr schmerzliche, sprich finanziell
teure, Folgen haben.
Gleichzeitig eröffnet die aktuelle
Krise auch ungeahnte Möglich-
keiten für Investoren:
zahlreiche
Objekte, die noch vor einigen Jah-
ren unerschwinglich waren bzw. gar
nicht zum Verkauf standen, können
jetzt zu Preisen erworben werden,
die sehr nieder sind und fallweise
auch interessante Renditemöglich-
keiten bieten. Auch hierbei spielt
die richtige Planung eine große Rolle
– die steuerliche Belastung ist bei
einem Betriebskauf in der Regel
ungleich höher als bei einer Fusion
oder einer Einbringung. Gleichzei-
tig ist die vertragliche Gestaltung
aber auch im Hinblick auf die vom
Investor übernommene Haftung zu
optimieren: es gilt alle rechtlichen
Möglichkeiten auszuschöpfen, um
Haftungsübernahmen (inkl. der Haf-
tung für alte Steuerschulden) von
Seiten des Investors zu vermeiden.
Fazit: auch in Krisenzeiten können
interessante
Operationen realisiert
werden! Die Operationen müssen
aber gut durchdacht, gewissenhaft
vorbereitet und so umgesetzt werden,
dass man sich keine Blößen gibt.
DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT
Firmenverlegung ins Ausland?
Hohe Steuern, überbordende Büro-
kratie, komplexe und häufig wech-
selnde Bestimmungen,
deren Sinn
manchmal im Verborgenen bleibt:
Italien glänzt zurzeit nicht mit einem
unternehmensfreundlichen Umfeld.
Wie verlockend erscheint da doch
die Möglichkeit, das Unternehmen
ins benachbarte Ausland zu verlegen.
Doch es ist nicht alles Gold was glänzt.
Selbstverständlich steht es jedem
italienischen Staatsbürger frei, im
Ausland zu investieren
oder unter-
nehmerisch tätig zu werden. Aller-
dings ist die steuerliche Handhabung
in der Regel nicht unproblematisch,
wobei die verschiedenen ausländi-
schen Promotionsagenturen, die um
die Ansiedelung von Unternehmen
werben dazu neigen, die auftreten-
den Probleme zu verharmlosen. Die
italienischen Steuerbehörden sehen
die Angelegenheit dann aber ver-
ständlicherweise in der Regel nicht
so locker, wobei hinzuzufügen ist,
dass die Kontrolltätigkeit auf diesem
Gebiet in den letzten Jahren stark
zugenommen hat.
Hat ein Unternehmer seinen Wohn-
sitz oder den Mittelpunkt seiner
Lebensinteressen
(z.B. Familie) in
Südtirol, dann ist er in Italien un-
beschränkt steuerpflichtig und muss
dort sein gesamtes Welteinkommen
erklären, inkl. jenes Einkommens, das
im Ausland erwirtschaftet wurde. In
der Regel können die bereits im Aus-
land entrichteten Einkommenssteuern
dann in Italien angerechnet werden.
Außerdem besteht die Verpflichtung,
in der Steuererklärung den Überwa-
chungsvordruck RW auszufüllen und
gegebenenfalls die Vermögensteuern
auf das im Ausland gehaltene Vermö-
gen zu entrichten. Noch schwerwie-
gender ist aber ein anderes Problem:
Wie schütze ich mein Vermögen?
Wer nicht wagt, der nicht ge-
winnt.
Dieses bekannte Sprich-
wort trifft in besonderem Maße
auch auf Unternehmer zu, denn
wer unternehmerisch tätig ist, kann
gewisse Risiken – bei aller Umsicht
und Vorsicht – nicht vermeiden. Die
wirtschaftlichen und rechtlichen Ver-
änderungen der letzten Jahre haben
dabei die Risiken vervielfacht, wobei
nur ein Teil durch Versicherungen
abgedeckt werden kann. In diesem
Zusammenhang sind nicht nur das
Konkursrisiko zu erwähnen, sondern
auch die verschärften Bestimmungen
im Bereich der Arbeitssicherheit und
des Konsumentenschutzes.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, das
in mühevoller Arbeit aufgebau-
te Unternehmensvermögen zu
schützen.
In vielen Fällen ist es
ratsam, den operativen Zweig der
unternehmerischen Tätigkeit vom
Immobilienvermögen des Unterneh-
mens zu trennen. Dazu bieten sich
im besonderen Maße Spaltungen
bzw. Betriebseinbringungen an. Bei
einer Spaltung wird eine bestehende
Gesellschaft in (mindestens) zwei
getrennte Gesellschaften aufgeteilt,
wobei sowohl das Vermögen als auch
die Verbindlichkeiten aufgeteilt wer-
den können. Die Operation ist steu-
erlich neutral, d.h. es fallen weder
Einkommenssteuern noch IRAP oder
MwSt. an. Die Registergebühr ist nur
im fixen Ausmaß geschuldet. Nach
der Spaltung haften die verschiede-
nen Gesellschaften nur mehr für die
jeweils eigenen einvernehmlich auf-
geteilten Verbindlichkeiten, wobei für
Verbindlichkeiten, die bereits vor der
Spaltung bestanden, eine (begrenzte)
Solidarhaftung vorgesehen ist.
Bei einer Betriebseinbringung
wird ein Teil des Unternehmens in
eine meist neu gegründete Gesell-
schaft eingebracht.
Diese Operation
ist auch bei Einzelunternehmen mög-
lich und ist genauso wie die Spaltung
steuerlich neutral. Auch mit einer
Einbringung kann die Haftung auf
bestimmte Vermögensbereiche des
Unternehmens beschränkt werden
und somit z.B. das Immobilienver-
mögen des Unternehmens vor dem
Zugriff Dritter geschützt werden. Für
den Schutz des Privatvermögens des
Unternehmers bzw. der Gesellschafter
bieten sich hingegen andere Rechts-
instrumente wie z.B. das Familiengut
oder eine Stiftung an.
Entscheidend ist, dass die ver-
mögenssichernden Maßnahmen
rechtzeitig ergriffen werden.
Be-
findet sich nämlich das Unterneh-
men bereits in Schwierigkeiten, d.h.
werden diese Operationen zu spät
durchgeführt, so können diese von
den Gläubigern bzw. dem Finanzamt
beanstandet werden. In letzterem Fall
darf man allerdings nicht vergessen,
dass es hierfür neue Instrumente wie
gerichtliche Ausgleiche usw. gibt,
Themen zu welchen wir bereits Arti-
kel verfasst haben, und welche durch
das Ziel der Betriebsweiterführung, in
gewissem Maße, nach Bezahlung der
Schulden in angebotenem Maße, in-
direkt auch die Vermögenserhaltung
des Unternehmens zum Ziel haben.