EPPAN - (p) Eine zweite Auflage der
Wirtschaftsschau steht 2014 auf dem
Programm des LVH-Ortsausschusses
in Eppan. Die Vorbereitungen sind
bereits in vollem Gange, um den Be-
suchern einen umfassenden Einblick
in die Welt der Eppaner Wirtschafts-
treibenden zu gestatten, aber auch
einen geselligen Treffpunkt für Groß
und Klein zu organisieren.
Die LVH-Ortsgruppe Eppan plant für
2014 eine großes Event: von 22. bis
25. Mai dreht sich in der Überetscher
Gemeinde alles um die Wirtschaft.
In einer zweiten Auflage von „Eppan
Produktiv“ werden sich zahlreiche
Eppaner Unternehmen präsentie-
ren, ihre Neuheiten vorstellen, den
jungen Menschen die praktischen
Berufe schmackhaft machen und
die Zusammenarbeit der lokalen
Wirtschaftssektoren aufzeigen. „Wir
möchten den Besuchern aus Nah und
Fern unser breites Leistungsspektrum
präsentieren. Drei Tage lang werden
sich das Eisstadion und die Raiffei-
senhalle in ein buntes Wirtschafts-
schaufenster verwandeln“, erklärt
Markus Pertoll, LVH-Ortsobmann in
Eppan.
Bereits realisiert wurde die neue
Internetseite für die Wirtschafts-
schau www.eppan-produktiv.lvh.
it, auf der schon einige Details zur
Messe verraten werden. „Wir hoffen,
dass es uns auch dieses Mal wieder
gelingen wird, die Schau zu einem
attraktiven Publikumsmagneten zu
machen“, so Pertoll. 2006 strömten
über 10.000 Besucher zur „Eppan
Produktiv“ und bewunderten die
professionelle Darbietung der 60
ausstellenden Betriebe.
Werden die Geschäfte des aus-
ländischen Unternehmens von
Italien aus geleitet,
d.h. dass z.B.
im Ausland keine Geschäftsführung
vorhanden ist, alle unternehmeri-
schen Entscheidungen im Inland
getroffen werden, die Rechnungen
in Italien vorgeschrieben und ins
Ausland gesandt werden, oder sich
im Ausland nur ein Fakturierungs-
und Inkassobüro befindet, dann
ist das Unternehmen aus steuerli-
cher Sicht als in Italien ansässig zu
betrachten! Das Unternehmen ist
also in Italien voll steuerpflichtig,
auch wenn sich der Rechtssitz im
Ausland befindet. Meistens ist das
Unternehmen dann in Italien ein
„totaler Steuerhinterzieher“, da ja
keine Steuererklärung abgegeben
wurde, mit allen – auch strafrecht-
lichen - Folgen. In der Praxis folgt
für den Unternehmer ein nicht
enden wollender Spießrutenlauf,
der bereits mehreren Unternehmen
relevante Streitfälle mit der Agentur
und auch bedeutende Streitverfah-
ren und damit zusammenhängende
Kosten gebracht haben. Unsere EU
Nachbarstaaten sehen dies übrigens,
im großen und ganzen, was die
Unternehmen jener Staaten betrifft,
genauso.
Fazit: Einheimische Unternehmen
mit starker lokaler Bindung haben
in der Regel keine Möglichkeit,
ihren Steuersitz ins Ausland zu
verlegen,
außer der Unternehmer
und seine Familie sind bereit, in aller
Konsequenz auszuwandern, oder im
Ausland eine vollständig autonome
Struktur mit eigenem Management
und allem drum und dran zu errich-
ten. Auch für diese gilt jedoch, die
auftretenden Problematiken des
internationalen Steuerrechts sind
äußerst genau zu analysieren und
mit Bedacht zu handeln.
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer
Perathoner Eder & Oliva
2014 ist Eppan wieder Produktiv!
www.hypotirol.it
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